17
Feb
2009
Bundesjustizministerin Zypries PDF Drucken E-Mail

BMIzum bürgerschaftlichen Engagement im Verein

Liebe Leserinnen, liebe Leser,
bürgerschaftliches Engagement ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Das Ehrenamt
ist mit Geld nicht zu bezahlen, durch den besten Sozialstaat nicht zu ersetzen. Unsere
Zivilgesellschaft braucht Menschen, die bereit sind, sich für andere und mit anderen
einzusetzen. Jeder, der sich einer solchen Aufgabe stellt, verdient unseren großen Respekt,
unseren Dank und unsere Anerkennung.

Dank und Anerkennung sind nicht genug. Politik muss immer wieder die
Rahmenbedingungen überprüfen und freiwilliges Engagement fördern. Das Gesetz “Hilfen
für Helfer“ hat eine Vielzahl von finanziellen Erleichterungen gebracht. So können
Übungsleiter heute mehr Geld als bisher steuerfrei verdienen und Vereine mehr Geld
steuerfrei erwirtschaften. Auch bleiben Nebeneinkünfte bei mildtätigen, gemeinnützigen oder
kirchlichen Organisationen bis zu einem Betrag von jährlich 500 Euro steuerfrei. Und die
Vereine müssen bei Spenden bis 200 Euro keine Spendenquittungen mehr ausstellen, weil
der Einzahlungsbeleg als Nachweis ausreicht.

Es geht aber um mehr als um finanzielle Entlastungen. Als Bundesjustizministerin trage ich
Verantwortung dafür, dass allen Menschen, die sich auf sportlichem, kulturellem oder
sozialem Gebiet engagieren, ein verlässlicher Rechtsrahmen zur Verfügung steht. Das
Vereinsrecht bietet einen solchen Rahmen, wie über 550.000 eingetragene Vereine in
Deutschland belegen. Um das Vereinsrecht noch besser auf die Bedürfnisse des
Ehrenamtes auszurichten, liegen mir aktuell zwei Dinge besonders am Herzen: Zum einen
möchte ich die zivilrechtliche Haftung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände angemessen
begrenzen. Wer sich ehrenamtlich im Verein engagiert, darf nicht dem vollen Haftungsrisiko
ausgesetzt sein. Zum anderen möchte ich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle
Anmeldungen zum Vereinsregister nicht nur auf schriftlichem, sondern zusätzlich auf
elektronischem Weg ermöglicht werden. So können sich die Verantwortlichen im Verein
aussuchen, was einfacher für sie ist.

Wer sich ehrenamtlich engagiert, ist nicht nur auf geeignete Rahmenbedingungen, sondern
auch auf gute Information angewiesen. Für alle, die sich kundig machen wollen, bietet das
Bundesjustizministerium einen neuen Leitfaden zum Vereinsrecht an, der kostenlos unter
www.bmj.de/Vereinsrecht abgerufen werden kann. Der Leitfaden gibt einen Überblick über
Fragen von der Gründung bis zur Beendigung eines Vereins. Und er informiert über die
wesentlichen Rechte und Pflichten von Mitgliedern und Organen.

Das ehrenamtliche Engagement ist ein Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Die
Politik wird auch in Zukunft ihren Teil leisten, diesen unverzichtbaren Einsatz für ein
gedeihliches Zusammenleben zu unterstützen. Vor allem aber brauchen wir Sie – die
Bürgerinnen und Bürger, die nicht nur passiv auf dem Sofa hocken und darauf warten, dass
der Staat oder andere etwas für sie tun, sondern die rausgehen, anpacken und aktiv werden.
Der Finanzminister kann noch soviel Geld locker machen und die Justizministerin die besten
Gesetze entwerfen - entscheidend sind am Ende Sie: Die Menschen, die sich tatsächlich
ehrenamtlich engagieren! Für dieses Engagement danke ich Ihnen sehr.

Ihre
Brigitte Zypries