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Die F.E.N. - Versicherung - Sicher in die neue Session
- Rahmenvertrag für Mitgliedsvereine der F.E.N. Bundesverband Deutschland e.V.-
Die Session ist vorüber; die Neue steht bevor und wir finden nun leichter Gelegenheit uns mit dem wichtigen Thema "Versicherungsschutz" zu beschäftigen. Auch in diesem Jahr gab es bundesweit eine Vielzahl von Schadenfällen rund um den Karneval. Vereine, die vorab keine Vorsorge getroffen haben, riskieren ihr Fortbestehen. Dabei ist die Prüfung, ob vorliegende Versicherungsangebote die notwendige umfassende Absicherung bieten, für die ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieder häufig nur unzureichend möglich. Damit die Vereine einen auf ihre besonderen Risikoverhältnisse zugeschnittenen Versicherungsvertrag abschließen können, haben die F.E.N. und seine Landesverbände einen Gruppenvertrag abgeschlossen. Der Versicherungsschutz des Leistungsträger ARAG Allgemeine Versicherungs-AG beinhaltet die vier wesentlichen Versicherungsparten:
Haftpflicht, Unfall, Vertrauensschaden und Rechtsschutz Versicherungsschutz besteht für den Verein, seine Mitglieder, Funktionäre, Helfer bei Festumzügen / beim Wagenbau und bei Karnevalssitzungen. Versichert sind auch Personen, die von den Vereinen als Übungsleiter eingesetzt werden. Darüber hinaus sind Kinder/Jugendliche, die noch nicht Mitglied im Verein sind, bei ihren ersten 5 Schnuppertagen versichert. Somit kann der Nachwuchs abgesichert an den Gardetanzsport herangeführt werden.
Ihre Ansprechpartner zum Thema bei der FEN:
Wolfgang Kreuzer Vizepräsident Marketing, Sponsoring und Presse Friedenheimer Str. 54 D-80686 München
Telefon: +49 89 54662078 Telefax: +49 89 54662075 Mobil: +49 170 3822361 Kontakt
Siegfried Gierling Vizepräsident Finanzen und Steuern Kilianstraße 8 D-97725 Elfershausen
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