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14
Sep
2008
FEN Versicherung PDF Drucken E-Mail

Die F.E.N. - Versicherung - Sicher in die neue Session

- Rahmenvertrag für Mitgliedsvereine der F.E.N. Bundesverband Deutschland e.V.-

Die Session ist vorüber; die Neue steht bevor und wir finden nun leichter Gelegenheit uns mit dem wichtigen Thema "Versicherungsschutz" zu beschäftigen.
Auch in diesem Jahr gab es bundesweit eine Vielzahl von Schadenfällen rund um den Karneval.
Vereine, die vorab keine Vorsorge getroffen haben, riskieren ihr Fortbestehen. Dabei ist die Prüfung, ob vorliegende Versicherungsangebote die notwendige umfassende Absicherung bieten, für die ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieder häufig nur unzureichend möglich. Damit die Vereine einen auf ihre besonderen Risikoverhältnisse zugeschnittenen Versicherungsvertrag abschließen können, haben die F.E.N. und seine Landesverbände einen Gruppenvertrag abgeschlossen. Der Versicherungsschutz des Leistungsträger ARAG Allgemeine Versicherungs-AG beinhaltet die vier wesentlichen Versicherungsparten:

Haftpflicht, Unfall, Vertrauensschaden und Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für den Verein, seine Mitglieder, Funktionäre, Helfer bei Festumzügen / beim Wagenbau und bei Karnevalssitzungen. Versichert sind auch Personen, die von den Vereinen als Übungsleiter eingesetzt werden. Darüber hinaus sind Kinder/Jugendliche, die noch nicht Mitglied im Verein sind, bei ihren ersten 5 Schnuppertagen versichert. Somit kann der Nachwuchs abgesichert an den Gardetanzsport herangeführt werden.


Ihre Ansprechpartner zum Thema bei der FEN:

Wolfgang Kreuzer
Vizepräsident Marketing, Sponsoring und Presse
Friedenheimer Str. 54  
D-80686 München

Telefon: +49 89 54662078 
Telefax: +49 89 54662075 
Mobil:    +49 170 3822361  
Kontakt


Siegfried Gierling
Vizepräsident Finanzen und Steuern
Kilianstraße 8 
D-97725 Elfershausen 

Telefon: +49 9704 601327 
Telefax: +49 9704 601595 
Mobil:    +49 173 6934815
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